Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Versammlung der EU-Abgeordneten. Nach der Wahl im Juni 2009 bestand das EU-Parlament aus 736 Abgeordneten, darunter 17 aus Österreich. Durch eine Übergangsregelung nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags darf Österreich seit Dezember 2011 19 Abgeordnete von insgesamt 754 in das Europäische Parlament entsenden. Ab der nächsten Wahl 2014 werden 751 Abgeordnete, darunter weiterhin 19 aus Österreich, im Parlament sitzen.
Von 1958 an gab es die Parlamentarische Versammlung, die sich als EU-Parlament bezeichnete. Bis 1979 wurden die Abgeordneten von den einzelnen Ländern ohne vorherige Wahlen für die Dauer von fünf Jahren entsandt.
Die erste direkte Wahl durch EU-Bürger und -Bürgerinnen fand im Jahre 1979 statt. Seitdem haben alle Wähler und Wählerinnen in den EU-Mitgliedsländern die Möglichkeit, auf Grund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien die Abgeordneten für das EU-Parlament zu wählen.
Anders als im österreichischen Parlament, wo die Nationalratsabgeordneten und die Bundesräte die Gesetze beschließen, ist das EU-Parlament nur zum Teil Legislative, es hat auch andere Aufgaben zu erfüllen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission mit. Sie müssen die Zustimmung zum EU-Budget geben, d.h., sie können mitentscheiden, wofür in der EU Gelder verwendet werden. Auch bei anderen Angelegenheiten hat das EU-Parlament beratende Funktion.
Im EU-Parlament sind die Abgeordneten in verschiedenen Fraktionen zusammengefasst.
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