Innere Sicherheit

Alle BewohnerInnen eines Landes haben das Recht, sowohl in ihrer Privatsphäre als auch im öffentlichen Bereich (öffentliche Ordnung) geschützt zu werden. Innere Sicherheit bedeutet, dass der Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass niemand in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet ist. Das ist nicht immer leicht möglich: Viele Menschen werden bei Autounfällen verletzt, obwohl sie den Unfall nicht verursacht haben. Andere werden bestohlen, wieder andere getötet. In solchen Fällen hat der Staat die Aufgabe, die Täter oder Täterinnen zu finden und vor ein Gericht zu stellen.
Teil der inneren Sicherheit ist auch der Schutz vor Umweltgefahren.