Kinderrechtskonvention
Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz. Deshalb wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Österreich unterzeichnete 1992 dieses Abkommen, in dem die Rechte von Kindern genau festgelegt sind. Jeder Staat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung, dass diese Rechte auch eingehalten werden.
Seit 2004 gibt es den Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleisten soll.
www.kinderrechte.gv.at
