Haftbefehl

Wenn gegen jemanden der begründete Verdacht besteht, dass er oder sie eine Straftat begangen hat, so kann das Gericht einen Haftbefehl ausstellen. Auf Grund dieses Haftbefehls darf die betreffende Person verhaftet und verhört werden. Besteht der Verdacht nach dem Verhör immer noch (oder erhärtet er sich), kann über diese Person bis zum Gerichtsverfahren die Untersuchungshaft verhängt werden. Dies geschieht dann, wenn z.B. die Gefahr besteht, dass die betreffende Person fliehen könnte. Oder aber, wenn eine besonders schwerwiegende Straftat begangen wurde (z.B. ein Mord).