Landesregierung

Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Abgeordneten des Landtags gewählt. Zu den Landesregierungen gehören jeweils Landeshauptmann oder Landeshauptfrau, deren StellvertreterInnen und die Landesrätinnen und Landesräte. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung.
Die Landesregierung ist die Exekutive auf Landesebene, sie erfüllt dort eine ähnliche Funktion wie die Bundesregierung auf Bundesebene. Die LandesrätInnen sind jeweils für einen oder mehrere Aufgabenbereiche zuständig. So ist z.B. der Landesrat für Umwelt mit den entsprechenden Aufgaben des Umweltschutzes befasst, die Landesrätin für Gesundheit und Soziales mit allen Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitik.