Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst (Tonkunst, bildende Kunst, Filmkunst). Werke sind eigene geistige Schöpfungen von Personen, d.h., sie müssen eine gewisse Originalität aufweisen. Nur Urheber bzw. Urheberinnen haben das Recht, ihre Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten (verschenken, verkaufen). Sie können das Recht, ihr Werk zu nutzen (Werknutzungsrecht), aber auch anderen übertragen. Schriftsteller und Schriftstellerinnen übertragen z.B. das Werknutzungsrecht an einen Verlag, der ihr Werk dann in einer größeren Stückzahl produziert (vervielfältigt) und verkauft (verbreitet) und sich auch um die Verwertung der Nebenrechte kümmert (z.B. Übersetzung, Teilabdruck oder Verfilmung). Die Urheber bzw. Urheberinnen erhalten einen Teil der Einnahmen, die durch den Verkauf des Werkes und die Verwertung der Nebenrechte erzielt werden.