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Was sagt unsere Verfassung über politische Parteien?

unsereVerfassung – Verein zur Förderung politischer Bildung – stellt im Internet Informationen zur österreichischen Bundesverfassung zur Verfügung,  darunter das Thema politische Parteien.

[...] Die Bundesverfassung spricht […] davon, dass sie „wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich“ sind (§ 1 Parteiengesetz). Parteien sind auf Dauer organisiert und ihre Tätigkeit soll auf „Beeinflussung der staatlichen Willensbildung“ (vor allem durch Teilnahme an Wahlen) gerichtet sein.
Von Beginn der Republik an war klar, dass Parteien eine wichtige Funktion haben, um Menschen und ihre politischen Ziele und Interessen zusammenzufassen und langfristig zu vertreten. Der Jurist Hans Kelsen, der die Bundesverfassung und ihr Verständnis sehr geprägt hat, hat immer die stabilisierende Funktion von Parteien betont. Sie soll auch helfen, demokratische Kompromisse zu finden, die halten. Das hat er zu einer Zeit formuliert, als die Demokratie von „politischen Bewegungen“, die vor allem faschistisch ausgerichtet waren, bedroht wurde.

Die Bundesverfassung verbietet die Gründung von Parteien, die nationalsozialistische Ideen verfolgen. Ansonsten macht die Bundesverfassung aber keine großen Vorgaben für Parteien. Sie können ihre Organisation, ihre Leitung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder usw. selbst bestimmen. Das heißt: eine politische Partei muss intern nicht unbedingt demokratisch organisiert sein. [...]

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