Demonstration

Eine Demonstration ist die öffentliche Kundmachung von Meinungen. Um eine Demonstration durchführen zu dürfen, muss man diese bei der entsprechenden Behörde (der Polizei oder Sicherheitsdirektion) anmelden. Das ist nötig, um sicherstellen zu können, dass z.B. bei der Demonstration keine verfassungsfeindlichen oder anderen illegalen Aktionen gesetzt werden. Die Polizei muss auch deshalb wissen, wer wann eine Demonstration machen möchte, weil sie die entsprechenden Straßen oder Straßenzüge für die Dauer der Demonstration absperren muss. Die Polizei schützt die Demonstrierenden vor möglichen Gegnern und Gegnerinnen, die diese Demonstration stören möchten.
Das Recht, eine Demonstration zu organisieren oder an einer Demonstration teilzunehmen, ist ein Grundrecht, d.h., dass grundsätzlich jeder und jede demonstrieren darf. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die Demonstrierenden keine Gesetze verletzen dürfen.

Schulfrei für Teilnahme an Demonstrationen?
Wenn Schüler und Schülerinnen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teilnehmen wollen, führt das oft zu Diskussionen. Sie sind verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen. So steht es im Schulunterrichtsgesetz (SchUG §43). Wer also wegen der Teilnahme an einer Demonstration nicht in der Schule erscheint, tut das grundsätzlich unerlaubt.
Allerdings kann nach Abwägung diverser Umstände und auf Antrag der Schüler und Schülerinnen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden (von der Schulleitung oder vom Klassenvorstand). Auch können z.B. das Bildungsministerium oder Bildungsdirektionen für bestimmte Demonstrationen eine Empfehlung abgeben.


Friday Night Skating: Seit mehr als 20 Jahren durchstreifen Skater- und RadfahrerInnen in den Sommermonaten die Straßen Wiens und anderer Städte, um ein Zeichen für umweltfreundliche Fortbewegung zu setzen
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Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums