Grundrechte

Grundrechte sind Rechte von Einzelpersonen. Man unterscheidet zwischen politischen bzw. bürgerlichen (liberalen) Grundrechten und sozialen Grundrechten.
Politische/bürgerliche Grundrechte sind in der Verfassung verankert. Dazu gehört z.B. das Wahlrecht oder das Recht auf Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit. Zu den sozialen Grundrechten gehört z.B. das Recht auf Arbeit, Wohnung, Nahrung, freie Berufswahl oder auf soziale Sicherheit. Auch das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Bildung sind Grundrechte.
www.grundrechte.at

Es gibt noch viele andere Grundrechte:
Gleichheit vor dem Gesetz, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
Freiheit des Aufenthalts, der Einreise und der Auswanderung
Schutz der persönlichen Freiheit, Recht auf ein gerichtliches Verfahren
Schutz des Brief- und des Fernmeldegeheimnisses
Vereins- und Versammlungsfreiheit
Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie der Künste
Rechte der Minderheiten
Recht auf Leben
Recht auf Datenschutz
Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums