Judikative

Die Judikative ist eine der drei klassischen Gewalten (Gewaltenteilung/Gewaltentrennung), und zwar die Recht sprechende Gewalt. Dazu gehören die unterschiedlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die dort tätigen RichterInnen und StaatsanwältInnen. Sie sorgen dafür, dass es in Streitfällen zu einer gültigen Regelung kommt. Sie sorgen aber auch dafür, dass Straftäter und Straftäterinnen verurteilt oder unschuldig Angeklagte freigesprochen werden.
Für Judikative wird auch der Begriff Gerichtsbarkeit verwendet.

Judikative oder Justiz
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Gerechtigkeit.
Damit meint man die Gerechtigkeit durch die Urteile von Richtern und Richterinnen.
Das heißt, die Richter und Richterinnen entscheiden, ob sie jemanden bestrafen.
Die Gerichte sagen, welche Strafe jemand bekommt.
Die Gerichte sagen auch bei einem Streit wer Recht hat.
In Österreich sind die Aufgaben aufgeteilt: Jemand schreibt die Gesetze, das ist die Legislative.
Jemand schaut, dass die Gesetze eingehalten werden, das ist die Exekutive.
Jemand entscheidet über Strafen, das ist die Judikative.
Diese Teilung nennt man Gewalten-Teilung.
__________________________________________
Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums