Nationalratswahl

Die 183 Abgeordneten des Nationalrates werden alle fünf Jahre neu gewählt. Dies wurde 2007 beschlossen (bis dahin betrug die Legislaturperiode nur vier Jahre). Wahlen können auch früher, dürfen aber keinesfalls später stattfinden. Vor Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode (Gesetzgebungsperiode) finden dann Wahlen statt, wenn die Bundesregierung ihren Rücktritt erklärt oder wenn ihr vom Nationalrat das Misstrauen ausgesprochen wird (Misstrauensantrag) und keine neue Regierung gebildet wird.
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BEISPIEL NATIONALRATSWAHL (NRW) 2008
Die NRW 2008 fand am 28. September statt. Stimmenstärkste Partei wurde die SPÖ mit 29,3 % der gültig abgegebenen Stimmen. Die ÖVP wurde mit 26 % zweitstärkste Partei, gefolgt von der FPÖ mit 17,5 %, dem BZÖ mit 10,7 % und den Grünen mit 10,4 %. Andere Parteien scheiterten an der Vierprozenthürde.
Entsprechend den Stimmanteilen wurden die Mandate errechnet: Die SPÖ bekam 57 Mandate (31,1 % der Mandate), die ÖVP erhielt 51 Mandate (27,9 % der Mandate), die FPÖ 34 (18,6 % der Mandate), das BZÖ 21 (11,5 % der Mandate) und die Grünen 20 (10,9 % der Mandate). Die stärkeren Parteien werden also bei der Ermittlung der Mandate etwas bevorzugt. Die Mandatsermittlung erfolgte auf drei Ebenen: zuerst in 43 Regionalwahlkreisen (z.B. gibt es davon fünf in Tirol), dann in neun Landeswahlkreisen (diese entsprechen den Bundesländern) und schließlich in einem Bundeswahlkreis.
Anschließend erfolgte die Bildung einer Bundesregierung, in diesem Fall eine Koalition zwischen SPÖ und ÖVP (zusammen haben diese beiden Parteien die Unterstützung ihrer 108 Abgeordneten). Die Opposition besteht aus den 75 Abgeordneten der anderen drei im Nationalrat vertretenen Parteien.
Vor der Regierungsbildung gab es Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP. Die beiden Parteien einigten sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm und darauf, welche Partei welche Ministerposten besetzen durfte. Schließlich wurden auch die entsprechenden Personen als Minister bzw. Ministerinnen festgelegt. Alle zusammen – Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister und Bundesministerinnen, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (diese sind ebenso Regierungsmitglieder und jeweils einem bestimmten Ministerium zugeordnet) – wurden dann vom Bundespräsidenten angelobt.


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