Pension

Menschen, die nicht mehr berufstätig sind, erhalten eine Pension bzw. Rente. Um eine Pension zu bekommen, muss man ein bestimmtes Alter erreicht haben, und man muss eine bestimmte Zeit lang berufstätig gewesen sein. Während dieser Zeit werden Beiträge in die sogenannte Pensionskasse gezahlt.
Hier kommt das Prinzip des Generationenvertrages zur Geltung. Jene, die berufstätig sind, bezahlen mit ihren Lohnnebenkosten die Renten von Pensionisten und Pensionistinnen. Auf Grund des zunehmenden Geburtenrückgangs in unserer Gesellschaft wird es schwieriger, die notwendigen finanziellen Mittel für die Pensionen aufzubringen. Deshalb ist eine immer öfter zu hörende Forderung der politisch Verantwortlichen, dass die Menschen auch für Privatpensionen sparen sollen. Gleichzeitig werden die Grenzen des Pensionsantrittsalters immer weiter hinaufgesetzt.

Mindestpension
Wenn Pensionistinnen und Pensionisten eine Pension beziehen, die unter der gesetzlich festgelegten Mindestpension liegt, bezahlt der Staat in Österreich die fehlende Summe zur Mindestpension als sogenannte „Ausgleichszulage“, um den betroffenen Personen ein Mindesteinkommen zu sichern. Dieses Mindesteinkommen liegt im Jahr 2018 für alleinstehende Personen bei 909,42 Euro sowie bei Ehepaaren bzw. in einem gemeinsamen Haushalt lebenden PartnerInnen bei 1.363,52 Euro.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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