Staat

Staat bezeichnet eine Herrschaftsordnung, die sich auf ein bestimmtes Gebiet und die dort lebenden Menschen bezieht und die bestimmte Hoheitsrechte umfasst. In einem modernen Staat gibt es Souveränität (nach innen und außen). Es gibt eine Verfassung, in der die wichtigsten Belange des Zusammenlebens festgelegt sind, es gibt verschiedene Ämter und eine Bürokratie.
Immer wieder entstehen neue Staaten. Häufig geschieht das nach Kriegen, es kann aber auch friedliche Neugründungen geben: Bis 1993 gab es die Tschechoslowakei. Dann beschlossen die Menschen, aus diesem Staat zwei unabhängige Staaten zu machen. Daher wurden die Tschechische Republik und die Slowakei gegründet.

Das Wort »Staat« kommt aus dem Lateinischen »status« und dem italienischen Wort »stato«.
Es bedeutet »Zustand« oder »Verfassung«.
Damit meint man, sehr viele Menschen gehören zusammen.
Sie alle leben in einem großen Gebiet.
Das ist der Staat.
Wenn man zu einem Staat gehört, ist man dort Staatsbürger oder Staatsbürgerin.
Jeder Staat hat eigene Regeln und Gesetze.
Er trifft eigene Entscheidungen und hat die Macht über bestimmte Bereiche.
Das heißt Staatsgewalt.
Zum Beispiel:
Der Staat darf Gesetze machen.
Das nennt man Legislative.
Er achtet auf die Gesetze.
Das nennt man Exekutive.
Er darf die Menschen bestrafen, die sich nicht an die Gesetze halten.
Das nennt man Judikative.
Jeder Staat hat auch eine bestimmte Regierungsform.
Das sind zum Beispiel eine Republik oder eine Monarchie.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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