Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft bedeutet die Zugehörigkeit zu einem Staat. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine Staatsbürgerschaft.
Zieht eine Person aus dem Heimatland weg in ein anderes Land, so behält sie zunächst ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft. So bleibt z.B. eine Schwedin, die nach Österreich zieht und nun hier lebt, schwedische Staatsbürgerin. Wenn sie nach einiger Zeit Österreicherin werden möchte, stellt sie einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Erfüllt sie alle dafür nötigen Voraussetzungen (diese sind gesetzlich geregelt), so kann sie eingebürgert werden. Nach der Einbürgerung ist sie Österreicherin.
Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit. Staatenlosigkeit kann z.B. durch die Auflösung eines Staates eintreten.
© Copyright 2008 by Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Dieses Lexikon gibt es auch in Buchform, erschienen beim Verlag Jungbrunnen, Wien, erhältlich im Buchhandel.
