Verfassung

Die Verfassung eines Staates regelt die wichtigsten Angelegenheiten in diesem Land. In einer Verfassung ist die Gewaltenteilung festgelegt, dort sind die wichtigsten Institutionen eines Staates aufgelistet und ihre Machtfülle dargestellt und dort wird auch die Einhaltung der Menschenrechte definiert.
Es gibt unterschiedliche Arten von Verfassungen: Die meisten sind geschriebene Dokumente (eine Ausnahme bildet die ungeschriebene Verfassung Großbritanniens). Manche Verfassungen können relativ leicht geändert werden (z.B. jene in Großbritannien), andere nur sehr schwer (z.B. jene in den USA).
In Österreich ist für eine Änderung der Verfassung (diese stammt aus den 1920er Jahren) eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Wird eine Gesamtänderung der Verfassung gewünscht, bedarf es noch der Zustimmung der Wähler und Wählerinnen in einer Volksabstimmung (das war z.B. beim EU-Beitritt der Fall).
www.unsereverfassung.at

Artikel 7
(1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
(2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums