Volksbegehren

Bei einem Volksbegehren möchte eine Anzahl von Wählerinnen und Wählern erreichen, dass das Parlament ein bestimmtes Gesetz beschließt. Wähler und Wählerinnen können ein Volksbegehren unterschreiben, und wenn dies mehr als 100.000 Menschen in Österreich tun, muss sich der Nationalrat mit diesem Gesetzesantrag beschäftigen. Das bedeutet aber nicht, dass dieses Gesetz auch beschlossen werden muss.
Im Vorfeld von Volksbegehren wird darüber häufig und ausführlich in Medien berichtet. Der eigentliche Zweck eines Volksbegehrens ist also nicht immer, dass das entsprechende Gesetz auch beschlossen wird, sondern dass ein Thema öffentlich bekannt gemacht und darüber diskutiert wird.
Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags gibt es auch die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens. Unterschreiben EU-weit mehr als eine Million Menschen ein Begehren – das sind 0,2 % der BürgerInnen – muss die EU-Kommission darauf mit einer Initiative reagieren.

www.bmi.gv.at/volksbegehren
Volksbegehren gibt es in Österreich immer wieder. Bekannt wurde das erste – nämlich das Rundfunkvolksbegehren von 1964, in dem es um den Wunsch nach einer umfassenden ORF-Reform ging. 830.000 Menschen unterschrieben dieses Volksbegehren.
1982 unterzeichneten mehr als 1,3 Millionen Menschen das Volksbegehren gegen den Bau des Konferenzzentrums in Wien (das trotzdem gebaut wurde).
Das Volksbegehren Sozialstaat Österreich (für eine Beibehaltung bzw. einen Ausbau des Sozialstaates) unterzeichneten 2002 mehr als 700.000 Menschen.
Insgesamt gab es bisher mehr als 30 Volksbegehren, nur eines konnte die notwendige Anzahl von 100.000 Unterschriften nicht erreichen (das Volksbegehren Pro Motorrad von 1995).


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