Schulpflicht

Schulpflicht bedeutet, dass Kinder eine gewisse Zeit lang eine Schule besuchen müssen. In Österreich sind das nach Vollendung des 6. Lebensjahres neun Jahre. Die Schulpflicht wird aber auch erfüllt, wenn Kinder zum häuslichen Unterricht abgemeldet und an anderen Orten unterrichtet werden. Das ist z.B. an Alternativschulen der Fall. Diese haben allerdings kein Öffentlichkeitsrecht. Das heißt, die Zeugnisse werden nicht anerkannt. Die SchülerInnen müssen daher jährlich Prüfungen vor einer staatlichen Kommission ablegen (Externistenprüfung).
Durch die Schulpflicht soll erreicht werden, dass wirklich alle Kinder ein gewisses Maß an Ausbildung erhalten. In vielen Ländern haben Kinder keine Gelegenheit, Schulen zu besuchen. Das bedeutet, dass sie nie die Möglichkeit bekommen, größeres Wissen und bestimmte Kenntnisse zu erlangen bzw. diese auszubauen. Viele lernen niemals lesen und schreiben. Das wiederum hat große Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit und das Leben im Allgemeinen.