Abschiebung

Personen, die sich unrechtmäßig in einem Land aufhalten, dessen StaatsbürgerInnen sie nicht sind, können in ihr Heimatland zurückgebracht werden. Das bezeichnet man als Abschiebung.
Wenn z.B. ein Asylantrag als nicht gerechtfertigt beurteilt wird, so kann die betreffende Person in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Menschen, die in einem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, Straftaten begangen haben, können ebenso in ihr Heimatland abgeschoben werden (Auslieferungsantrag).

Schubhaft
Diese Haft hat den Zweck, die Abschiebung sicherzustellen. Sie ist keine von einem Gericht verordnete Strafhaft, sondern wird von einer Verwaltungsbehörde ausgesprochen. Immer wieder kommt es nach der „Inschubhaftnahme“ zu dramatischen Handlungen von Schubhäftlingen. Manche versuchen z.B., durch Hungerstreik der Abschiebung zu entgehen. Auch Jugendliche oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können in Schubhaft kommen.
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Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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