Lohnnebenkosten

Wer für seine Arbeit bezahlt wird, bekommt einen Bezug (bzw. ein Gehalt oder einen Lohn). Zusätzlich zu diesem Betrag (dem Nettolohn) müssen aber (von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen) weitere Kosten bezahlt werden. Diese bezeichnet man als Lohnnebenkosten. Das sind einerseits Steuern, andererseits Beiträge für Unfall- und Krankenversicherung, für die Altersvorsorge oder die Arbeitslosenversicherung. Wenn man zum Nettolohn den Anteil des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an diesen Kosten hinzurechnet, bekommt man den Bruttolohn. Für die ArbeitgeberInnen kommt dazu noch ihr Kostenanteil. In der Buchhaltung eines Betriebes wird errechnet, wie hoch diese Abgaben sind. Von dort werden sie dann direkt an die entsprechenden Stellen überwiesen (z.B. an das zuständige Finanzamt oder an die zuständige Krankenkasse).

Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld ist kein Almosen oder „Geschenk“, sondern eine Versicherungsleistung. Die ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen haben dafür zuerst Beiträge in die Versicherung einbezahlt. Auch Selbstständige können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Das Arbeitslosengeld kann nach einer gewissen Einzahlungszeit von den Versicherten in Anspruch genommen werden, wenn dies notwendig wird – das heißt, wenn sie ihre Arbeit verlieren.

Informationen zu den Fristen und Voraussetzungen bietet das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich:
www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/arbeitslosengeld

Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums:
www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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