Bundesstaat

Als Bundesstaat bezeichnet man einen Staat, der aus mehreren gleichberechtigten Untereinheiten besteht. Für diese Untereinheiten gibt es verschiedene Bezeichnungen: In den USA heißen sie Bundesstaaten, in Österreich oder in Deutschland Bundesländer, in der Schweiz Kantone, und in der UdSSR waren es die Unionsrepubliken bzw. die Sozialistischen Sowjetrepubliken. Für alle Bereiche, für die nicht ausdrücklich der Gesamtstaat verantwortlich ist, sind die Untereinheiten zuständig. Welche Bereiche das sind, hängt vom jeweiligen Land ab. In der Schweiz und in den USA liegen relativ viele Befugnisse bei den einzelnen Kantonen bzw. Bundesstaaten, in Österreich sind das weniger (siehe dazu auch Staatenbund). Üblicherweise sind Außen-, Verteidigungs- und Steuerpolitik Bundesangelegenheiten.

In Österreich gibt es neun Bundesländer.
Alle neun Länder sind ein Teil vom österreichischen Bund.
Dieser Bund heißt Bundesstaat.
Der österreichische Bundesstaat hat eine gemeinsame Bundes-Verfassung.
An die müssen sich alle Bundesländer halten.
Der österreichische Staat macht auch Gesetze, die für alle Bundesländer gelten.
Die Bundesländer haben auch eine eigene Verfassung.
Die gilt nur im Bundesland.
Sie heißt Landes-Verfassung.
Die Bundesländer haben auch eine eigene Regierung.
Sie heißt Landes-Regierung.
Die Bundesländer machen auch eigene Gesetze.
Diese gelten nur für das Bundesland.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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