Datenschutz

Durch den Datenschutz wird sichergestellt, dass persönliche Daten nicht missbraucht werden. Damit wird die Privatsphäre jedes und jeder Einzelnen geschützt.
Das ist in der Praxis aber gar nicht so einfach. So können z.B. Internetprovider nachverfolgen, wer welche Seiten im Internet aufgerufen hat, und Telefongesellschaften können feststellen, wer wen zu welcher Zeit angerufen hat (oder wer von wem zu welcher Zeit angerufen wurde). Allerdings dürfen diese Daten nicht weitergegeben werden, es sei denn, es gibt einen richterlichen Beschluss, weil jemand einer Straftat verdächtigt wird.
Auch unsere Gesundheitsdaten sind gespeichert, Ärzte und Ärztinnen wissen damit genau, an welchen Krankheiten ihre Patienten und Patientinnen leiden – sie dürfen diese Informationen aber ebenso wenig weitergeben.
In besonderen Fällen darf die Polizei bestimmte Überwachungsmaßnahmen durchführen (z.B. Telefonate abhören).
Die ARGE (ARbeitsGEmeinschaft) Daten sorgt dafür, dass Überwachungen oder die Erhebung und Sammlung der verschiedensten Daten nur im Rahmen der geltenden Gesetze durchgeführt werden.

DSGVO – die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Mit der DSGVO hat die Europäische Union 2018 eine wichtige Regelung zum Schutz der Daten der Bürger und Bürgerinnen geschaffen. Die Verordnung und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) regeln, unter welchen Voraussetzungen unsere personenbezogene Daten verwendet und verarbeitet werden dürfen. Das gilt auch für Schulen, verantwortlich ist die Schulleitung. In allen Bildungsdirektionen gibt es zudem Datenschutzbeauftragte für das jeweilige Bundesland.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums