Euthanasie

Euthanasie bedeutet schöner Tod. Im Nationalsozialismus wurde die Ermordung von Menschen mit Behinderung beschlossen. Dies wurde als Euthanasie bezeichnet. Die menschenverachtende Begründung der NS-Behörden lautete, dass Menschen mit Behinderung ohnehin kein schönes Leben hätten. Es wäre ihnen also geholfen, wenn man sie tötet. In eigens geschaffenen Euthanasieanstalten wurden diese Menschen dann zu Zehntausenden ermordet.
Der Begriff Euthanasie wird aber auch heute verwendet. Dabei geht es um aktive Sterbehilfe. Das bedeutet, dass man schwerkranken Menschen auf ihren eigenen Wunsch hin ein Mittel verabreicht, das ihren Tod herbeiführt. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten. In manchen Ländern aber ist sie erlaubt.

Schloss Hartheim – ein Lern- und Gedenkort
1938/39 wurde Schloss Hartheim in Oberösterreich (Alkoven) zu einer Tötungsanstalt im Rahmen des nationalsozialistischen Euthanasieprogramms umgebaut. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort fast 30.000 Menschen, deren Leben als „lebensunwert“ eingestuft worden war, ermordet; die Toten verbrannte man. 1944/45 wurden die Einrichtungen der Tötungsanstalt abgebaut, und es wurde versucht, die Spuren des Geschehens zu beseitigen. Heute wird auf diese Spuren der in Schloss Hartheim ermordeten Menschen aufmerksam gemacht. So werden die historischen Ereignisse sichtbar und man kann den gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen für die Verbrechen auf den Grund gehen.
www.schloss-hartheim.at


Metallplanken symbolisieren den Bretterverschlag, durch den der Zugang zur Tötungsanstalt Hartheim von der Öffentlichkeit abgeschirmt war
Metallplanken symbolisieren den Bretterverschlag, durch den der Zugang zur Tötungsanstalt Hartheim von der Öffentlichkeit abgeschirmt war


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums