Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft bedeutet die Zugehörigkeit zu einem Staat. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine Staatsbürgerschaft.
Zieht eine Person aus dem Heimatland weg in ein anderes Land, so behält sie zunächst ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft. So bleibt z.B. eine Schwedin, die nach Österreich zieht und nun hier lebt, schwedische Staatsbürgerin. Wenn sie nach einiger Zeit Österreicherin werden möchte, stellt sie einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Erfüllt sie alle dafür nötigen Voraussetzungen (diese sind gesetzlich geregelt), so kann sie eingebürgert werden. Nach der Einbürgerung ist sie Österreicherin.
Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit. Staatenlosigkeit kann z.B. durch die Auflösung eines Staates eintreten.

Einbürgerungen und Einbürgerungstests
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) erstellt Statistiken und damit zusammenhängende Analysen, Prognosen und statistische Modelle. Wie viele Menschen z.B. in einem bestimmten Jahr und Bundesland die österreichische Staatsbürgerschaft annahmen, kann man dort erfahren.
Seit 2006 müssen künftige Staatsbürger und Staatsbürgerinnen vor der Einbürgerung sogenannte Einbürgerungstests machen, mit denen sie ihr Wissen zur österreichischen Geschichte und Politik unter Beweis stellen müssen.
Würdest du den Wissenstest zur Einbürgerung bestehen?
Zum Online-Übungstest: www.staatsbuergerschaft.gv.at

Doppelstaatsbürgerschaft
Manche Menschen haben zwei Staatsbürgerschaften. Ob und wie das möglich ist, regeln Staaten unterschiedlich. In Österreich ist eine Doppelstaatsbürgerschaft nicht verboten. Zum Beispiel erhalten Kinder diese in einigen Fällen ganz automatisch bei der Geburt, wenn ihre Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums