Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst (Tonkunst, bildende Kunst, Filmkunst). Werke sind eigene geistige Schöpfungen von Personen, d.h., sie müssen eine gewisse Originalität aufweisen. Nur Urheber bzw. Urheberinnen haben das Recht, ihre Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten (verschenken, verkaufen). Sie können das Recht, ihr Werk zu nutzen (Werknutzungsrecht), aber auch anderen übertragen. Schriftsteller und Schriftstellerinnen übertragen z.B. das Werknutzungsrecht an einen Verlag, der ihr Werk dann in einer größeren Stückzahl produziert (vervielfältigt) und verkauft (verbreitet) und sich auch um die Verwertung der Nebenrechte kümmert (z.B. Übersetzung, Teilabdruck oder Verfilmung). Die Urheber bzw. Urheberinnen erhalten einen Teil der Einnahmen, die durch den Verkauf des Werkes und die Verwertung der Nebenrechte erzielt werden.

Freie Werknutzung
In einzelnen Fällen ist es erlaubt, Werke ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. der Urheberin zu nutzen. So darf man z.B. Vervielfältigungen für den rein privaten Gebrauch herstellen. Man darf Musik auf den eigenen MP3-Player überspielen oder eine CD für das Autoradio kopieren. Es ist aber nicht erlaubt, dabei Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, d.h., einen Kopierschutz außer Kraft zu setzen.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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