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Die ersten Wählerinnen

1919 kommt erstmals das allgemeine Frauenwahlrecht zur Anwendung. Am 16. Februar wird die erste freie, gleiche und geheime Wahl in Österreich abgehalten.

Das aktive Wahlalter beträgt damals 20 Jahre. Viele Frauen nutzen das seit Jahrzehnten angestrebte Recht. 82 % der wahlberechtigten Frauen geben ihre Stimme ab.

Mehr als 100 Frauen kandidieren, acht davon ziehen als Abgeordnete in die Konstituierende Nationalversammlung ein, darunter Adelheid Popp. Im April 1919 spricht sie als erste Frau im österreichischen Parlament. Sie ist eine der wichtigsten Wegbereiterinnen der sozialdemokratischen Frauenbewegung und setzt sich für die Rechte sowie Verbesserung der Situation von Frauen der Arbeiterklasse ein. Sehr früh fordert sie eine Reformierung des Familienrechts, um die Gleichstellung der Geschlechter herbeizuführen.

Ebenfalls 1919 wird der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Mit diesem Vertrag wird u.a. ein Anschluss Österreichs an Deutschland verboten und der bisherige Staatsname „Deutschösterreich“ untersagt. Ein wesentlicher Teil des Vertrags betrifft die Staatsgrenzen: Südtirol etwa wird Italien zugesprochen, zwei kleine Gebiete in Niederösterreich müssen 1920 an die Tschechoslowakei abgetreten werden.
Einige wollen nicht so recht an das kleine Land und seine Zukunft glauben. Nach den Kriegsjahren leben viele Menschen im neuen und wirtschaftlich geschwächten Österreich in großer Armut.

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