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„Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen“ aus verschiedenen Ländern

1966 wird ein Abkommen zur Anwerbungen von Arbeitskräften mit Jugoslawien geschlossen. Auch aus anderen Ländern kommen Menschen, um in Österreich zu arbeiten.

„Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen“ aus dem Ausland sind ab den 1960er-Jahren für Österreich wichtig, um den Arbeitskräftemangel infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs auszugleichen. Das Abkommen zwischen Österreich und der damals noch bestehenden Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien tritt im April 1966 in Kraft. Ähnliche Anwerbeabkommen wurden bereits zuvor 1962 mit Spanien (hatte keine großen Auswirkungen) und 1964 mit der Türkei geschlossen. Das Raab-Olah-Abkommen 1961 der Sozialpartner – benannt nach Gewerkschafts-Präsident Franz Olah und Wirtschaftskammer-Präsident Julius Raab – war die Grundlage für diese zwischenstaatlichen Verträge.

Später, in den 1970er-Jahren, werden u.a. auch Krankenschwestern aus den Philippinen oder aus Südkorea von Österreich angeworben, da es an gut ausgebildeten Pflegekräften mangelt.

Viele der Menschen, die ab den 1960er-Jahren zum Arbeiten nach Österreich kommen, haben körperlich anstrengende Berufe und sind mit schlechten Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Heutzutage erreichen immer mehr „Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter“ der ersten Generation, die sich entschieden, in Österreich zu bleiben, das Pensionsalter. Ein hohes Langzeit- und Altersarbeitslosigkeitsrisiko prägte ihr Arbeitsleben. Dadurch verfügen sie oft nur über geringe Pensionsansprüche und sind somit stärker als andere Gruppen durch Altersarmut gefährdet.

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