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Familien- und Frauenpolitik

Die Einführung des Mutter-Kind-Passes und der Fristenlösung sowie die Durchführung der Familienrechtsreform sind Beispiele für die Reformpolitik der 1970er-Jahre.

Während der „Kreisky-Ära“ (1970-1983) werden mehrere Neuerungen in der Familien- und Frauenpolitik umgesetzt: Beispielsweise wird 1974 der bis heute laufend weiterentwickelte Mutter-Kind-Pass eingeführt. Mit diesem Pass und den damit verbundenen Kontrollen will man die Säuglings- und Müttersterblichkeit reduzieren. Er dient der „Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen“.

Den mit ungewollten Schwangerschaften verbundenen Problemen werden mit der Fristenlösung Abhilfe geschaffen. Die Fristenregelung erlaubt den Schwangerschaftsabbruch „innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft“. Mehrere Gruppierungen forderten das Recht, straffrei abtreiben zu können. Nach heftigen Diskussionen beschließt der Nationalrat 1974 das Gesetz.

In den 1970er-Jahren werden auch schrittweise Teile der Familienrechtsreform beschlossen: Die Neuordnung der Rechtsstellung unehelicher Kinder, die Unterhaltspflichten sowie Reformen im Scheidungsrecht, um nur einige zu nennen. Ein bedeutender Schritt für die Gleichberechtigung der Geschlechter ist vor allem das Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe. Von nun an werden Ehemann als auch Ehefrau auf rechtlicher Ebene die gleichen Rechte und Pflichten eingeräumt.

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