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Zwentendorf und die erste Volksabstimmung

1977 formiert sich eine Protestbewegung gegen das Atomkraftwerk Zwentendorf. 1978 wird in der ersten Volksabstimmung der Zweiten Republik gegen die Nutzung der Atomenergie entschieden.

Am 5. November 1978 findet die erste Volksabstimmung der Zweiten Republik statt. Es wird über die friedliche Nutzung der Atomenergie in Österreich und die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf abgestimmt. Eine knappe Mehrheit von 50,5 % der Teilnehmenden stimmt dagegen.
Bereits im Jahr zuvor bildeten sich Anti-Atomkraft-Initiativen aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen. Diese Protestbewegung ist der Anfang der österreichischen „Grün-Bewegung“.

Als Konsequenz der Abstimmung wird noch 1978 das Atomsperrgesetz vom Nationalrat verabschiedet. 1999 dann beschließt das Parlament ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich. Damit erhält das Verbot der Energiegewinnung durch Kernspaltung sogar Verfassungsrang.

Die nukleare Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl (Ukraine) macht einige Jahre später die Gefahren der Atomkraft deutlich. Die durch den Unfall Ende April 1986 entstandene radioaktive Wolke erreicht das österreichische Staatsgebiet nach etwas mehr als drei Tagen.
In Teilen der Ukraine und manchen Gebieten im angrenzenden Weißrussland sind selbst heute noch Menschen von den Folgen betroffen. Jährlich können einige Kinder aus dieser Region im Sommer an Erholungsaufenthalten in Österreich teilnehmen.

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