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Rückerstattung und Entschädigung

Durch verschiedene Gesetze will man die Opfer der NS-Zeit entschädigen und gestohlenes Kulturgut zurückerstatten – u.a. mit Hilfe des Kunstrückgabegesetzes von 1998.

1945 gibt es das erste Opferfürsorgegesetz (OFG) – zunächst nur für österreichische WiderstandskämpferInnen. Im zweiten OFG 1947 werden u.a. auch Menschen, die wegen ihrer Nationalität, Abstammung oder Religion verfolgt wurden, zum Teil berücksichtigt. Durch weitere Änderungen bzw. Ergänzungen (Novellierungen) dieses Gesetzes erhöht sich mit der Zeit die Zahl der Anspruchsberechtigten. Erst durch den 1995 geschaffenen Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wird der Versuch unternommen, alle betroffenen Gruppen mit Entschädigungszahlungen als Opfer anzuerkennen.

Der Nationalrat beschließt 1998 das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Kunstrückgabegesetz). Später wird neben „Kunstgegenständen“ auch „sonstiges bewegliches Kulturgut“ anerkannt. Dadurch können mehr Objekte in die Rückführung (der Fachbegriff lautet Restitution) miteinbezogen werden.
Auch nach diesem Gesetz bleibt die Rückerstattung weiterhin eine schwierige Angelegenheit. Ein Beispiel: Das Gemälde „Goldene Adele“ des Malers Gustav Klimt wird 2006 erst nach langem Rechtsstreit an die Klimt-ErbInnen zurückgegeben.
Es werden auch unbekannte Kunstwerke, Alltagsgegenstände oder Möbel restituiert, da selbst bei kleineren Objekten der ideelle Wert (aufgrund emotionaler Bindung an einen Gegenstand) für die rechtmäßigen BesitzerInnen sowie Erbinnen und Erben sehr groß sein kann.

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