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Politik für Menschen mit Behinderung(en)

2006 tritt das Behindertengleichstellungspaket in Kraft.

Menschen mit Behinderung(en) begegnen im Alltag oft Hindernissen, die einem selbstbestimmten Leben im Weg stehen. Ein Beispiel dafür ist die Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln. 1996 blockieren mehrere Menschen mit und ohne Rollstuhl einen Autobus der Linie 13A in Wien. Sie fordern die Einführung von Hubliften in Bussen, um den Zugang zu erleichtern und die öffentlichen Verkehrsmittel wirklich für alle „öffentlich“ zu machen.
Heute besteht die Busflotte der Wiener Linien „ausschließlich aus Niederflur-Fahrzeugen“. Die zusätzlichen Möglichkeiten, die Fahrzeuge abzusenken und eine Rampe auszuklappen, vereinfachen das Ein- und Aussteigen.

Um Benachteiligungen und Diskriminierungen von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen entgegenzusteuern, sind Gesetze notwendig: Am 1. Jänner 2006 tritt das Behindertengleichstellungspaket in Kraft. Die in dem Paket enthaltenen Gesetze bedeuten einen Fortschritt in der Behindertenpolitik. Diskriminierungsverbote umfassen das tägliche Leben und die Arbeitswelt.
Durch das Gleichstellungspaket wird auch die Behindertenanwaltschaft eingerichtet. Von Diskriminierung betroffene Menschen erhalten dort Unterstützung und Beratung.

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