Verbotsgesetz

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus (NS) wünschten sich viele in Österreich ein endgültiges Ende dieser verbrecherischen Ideologie. Damals konnte man nicht sicher sein, ob nicht doch einige eine Wiederbelebung des Nationalsozialismus erreichen wollten. Deshalb wurde das Verbotsgesetz erlassen. Darin ist u.a. festgelegt, dass alle Versuche einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus unter Strafe stehen. Ebenso ist es nicht erlaubt, den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder die Verbrechen der NationalsozialistInnen zu leugnen. Das Verbotsgesetz wurde am 8. Mai 1945 beschlossen, bis 1947 aber wesentlich erweitert. Deshalb ist oft vom Verbotsgesetz 1947 die Rede. Auch später wurden immer wieder Änderungen vorgenommen.

Nachkriegsjustiz
Die juristische Verfolgung von nationalsozialistischen Tätern und Täterinnen reicht bis in die Gegenwart. Bei www.nachkriegsjustiz.at gibt es Nachrichten zum Umgang mit NS-Verbrechen und eine Sammlung von Rechtsquellen, darunter die einzelnen Bestimmungen des Verbotsgesetzes.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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