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Wählerinnen vor 1919

1919 kam zwar das allgemeine Frauenwahlrecht erstmals zur Anwendung, aber es war nicht die allererste Wahl in Österreich, an der Frauen teilnehmen konnten.

1873 wurde zur Zeit der Donaumonarchie die weitgehend direkte Wahl des Abgeordnetenhauses eingeführt. Im Rahmen des Zensuswahlrechts durften nur vermögende Menschen teilnehmen, die eine bestimmte Menge an Steuern bezahlten. Auch Frauen, die über große Besitztümer verfügten, waren von diesem Wahlrecht zum Teil nicht ausgeschlossen. 1907 wurde dieses Recht abgeschafft und das allgemeine Wahlrecht – vorerst allerdings nur für Männer – eingeführt.

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