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Deportation im Nationalsozialismus

Juden, Jüdinnen, Roma, Sinti, Kärntner Sloweninnen und Slowenen – sie und zahlreiche andere Gruppen werden vom NS-Regime ausgegrenzt, verfolgt, verschleppt, zur Arbeit gezwungen, ermordet.

Ab September 1941 müssen Jüdinnen und Juden ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr den gelben Judenstern tragen. Wer als jüdisch gilt, bestimmt das Reichsbürgergesetz (Teil der Nürnberger Gesetze). In der Zeit des Nationalsozialismus ist diese Verordnung der „letzte Schritt zur Ausgrenzung“, die in der Öffentlichkeit besonders unmittelbar nach dem „Anschluss“ und durch das Novemberpogrom 1938 sichtbar wird.
Außerdem werden ab 1941 Juden und Jüdinnen aus Wien in Ghettos und Konzentrationslager verschleppt (Deportation) – für viele bedeutet dies den Tod.
Gewaltexzesse, Plünderungen, Enteignungen und der Raub von persönlichen Gegenständen oder des gesamten Besitzes veranlassen bereits in den Jahren zuvor manche zur Auswanderung nicht nur in europäische Länder, sondern u.a. auch in die Vereinigten Staaten (USA), nach China, Südafrika oder in verschiedene Länder Südamerikas. Diese durch die Umstände erzwungene Emigration ist mit großen Schwierigkeiten verbunden und verläuft auch oft erfolglos.

1940 wird die Deportation aller Roma und Sinti beschlossen. Viele der Deportierten und in Lager Inhaftierten überleben dies nicht. Bereits zuvor werden sie ausgegrenzt und in ihrer Lebensweise eingeschränkt – beispielsweise durch den „Festsetzungserlass“, welcher ihnen das Verlassen ihres Aufenthaltsorts verbietet.
1942 deportiert das NS-Regime rund 1.000 Kärntner Sloweninnen und Slowenen (verharmlosend als „Aussiedlung“ bezeichnet). Sie werden in Lager gebracht und müssen Zwangsarbeit verrichten.

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