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Volksanwaltschaft – Menschenrechtshaus der Republik

13.000 Druckexemplare eines Entwurfs für eine Novelle der Bundesverfassung werden 1971 verteilt. Es geht um die Schaffung einer Bundesverwaltungsanwaltschaft.

Über die Gründung einer unabhängigen Bürgervertretung wird bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs nachgedacht. Unter Bundeskanzler Bruno Kreisky kündigt die Regierung 1970 die Einrichtung eines solchen Kontrollinstruments an. Die Öffentlichkeit ist an einer (damals sogenannten) Bundesverwaltungsanwaltschaft sehr interessiert. 1971 werden sogar 13.000 kostenlose Druckexemplare des Entwurfs für eine  Novelle der Bundesverfassung an die Bevölkerung verteilt. Der Informationskampagne folgen Diskussionen und eine Regierungsvorlage, in der bereits von der „Volksanwaltschaft“ die Rede ist.
Rund sechs Jahre später ist es soweit: Anfang 1977 wird das Gesetz über die Gründung der Volksanwaltschaft beschlossen.

Neben Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden), sind die Förderung sowie der Schutz von Bürger- und Menschenrechten Aufgaben der Volksanwaltschaft. Die vorbeugende (präventive) Kontrolle wird in Einrichtungen durchgeführt, in denen die persönliche Freiheit eingeschränkt ist oder werden kann. Durch die unangekündigten Besuche in Gefängnissen oder Pflegeheimen soll das Risiko von Menschenrechtsverletzungen erkannt werden.
Fast 18.500 Menschen legten 2016 bei der Volksanwaltschaft Beschwerde ein. Im Rahmen der Menschenrechtskontrolle wurden 479 Einrichtungen überprüft und 43 Polizeieinsätze beobachtet.

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