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Schulfächer im Wandel: Werkunterricht

Unterrichtsgegenstände werden zum Teil an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Der Werkunterricht ist ein Beispiel dafür.

1987/88 wird der Werkunterricht in den Hauptschulen erneuert: Die Schüler und Schülerinnen können unabhängig vom Geschlecht ab der 7. und 8. Schulstufe zwischen Textilem und Technischem Werken wählen. In den darauffolgenden Jahren wird diese Neuerung auch in den 3. und 4. Klassen der Realgymnasien und der Wirtschaftskundlichen Realgymnasien eingeführt.
Außerdem ist das Fach „Hauswirtschaft“ ab 1987 nicht mehr nur für die Hauptschülerinnen, sondern auch für die Hauptschüler ein Pflichtgegenstand mit Schwerpunkten wie Umwelterziehung, Gesundheitserziehung und Wirtschaftserziehung. 1997 wird „Hauswirtschaft“ in „Ernährung und Haushalt, Hauswirtschaft und Kinderpflege“ umbenannt.

Beim Werkunterricht entscheiden sich Mädchen überwiegend für das Textile und Buben für das Technische Werken. In den Neuen Mittelschulen (NMS) werden deswegen ab 2012 die beiden Fächer zusammengelegt und als gemeinsamer Werkunterricht für Mädchen und Buben eingeführt.
Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird auch für die AHS „Technisches und textiles Werken“ als gemeinsames Pflichtfach für alle beschlossen.

Durch solche Veränderungen werden alte Rollenbilder in der Schule zum Teil aufgebrochen. Dennoch sind weitere Initiativen notwendig, um diese Rollenbilder (beispielsweise bei „klassischen“ Frauen- /Männerberufen) und Karrieremuster zu verändern.

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