Angelobung

Eine Angelobung bedeutet, dass jemand einen Eid ablegen muss, um eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu können. Der Eid wird üblicherweise auf die Verfassung der Republik Österreich abgelegt.
So wird eine Regierung vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin angelobt: Die Regierungsmitglieder versprechen dabei, dass sie sich an die Verfassung und damit an die Gesetze halten werden. Auch andere Amtsträgerinnen und Amtsträger – z.B. Landeshauptleute (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) – werden vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin angelobt, dieser/diese selbst von der Bundesversammlung.
Angelobt werden auch Soldaten und Soldatinnen des Bundesheeres. Sie versprechen, dass sie als SoldatInnen der Republik Österreich dienen werden.

Stellvertretend für ihre Kameraden und Kameradinnen legen Rekruten den Eid am Feldzeichen ab (Hohentauern, 16. Mai 2008)
Stellvertretend für ihre Kameraden und Kameradinnen legen Rekruten den Eid am Feldzeichen ab (Hohentauern, 16. Mai 2008)


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums