Eid

Wer einen Eid ablegt, schwört öffentlich, etwas Bestimmtes einzuhalten: Der Eid auf die Verfassung wird bei einer Angelobung abgelegt. Jede Person, die angelobt wird, schwört damit, sich an die Verfassung zu halten. Diesen Eid nennt man auch Diensteid (bzw. Amtseid).
Vor Gericht werden Zeugen und Zeuginnen vereidigt, sie schwören damit, nur die Wahrheit zu sagen und keine falschen Angaben zu machen.
Wer einen Eid bricht, begeht einen Meineid.

Die Angelobung beim Österreichischen Bundesheer
Mit „Ich gelobe ...!“ legen die Rekruten und Rekrutinnen nach einigen Wochen Grundausbildung ihren Eid auf die Republik Österreich ab. Der volle Text des Treuegelöbnisses lautet: „Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“ (§ 41 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001)


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums