Behörde

Unter einer Behörde versteht man eine Einrichtung, die bestimmte öffentliche Aufgaben erledigt. Entweder besteht eine Behörde aus nur einer Person (z.B. einer Bundesministerin) oder aber aus mehreren Personen (z.B. der Bundesregierung). Von Behörden werden Ämter eingerichtet – z.B. das Amt einer Landesregierung.

Das ist eine Einrichtung, die zum Staat gehört.
Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden.
Auch ein Amt ist eine Behörde.
Es gibt für verschiedene Bereiche eine eigene Behörde.
Zum Beispiel gibt es eine Schulbehörde.
Sie ist verantwortlich für die Schulen und den Unterricht.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums