Amt

Ein Amt kann ein Gebäude sein, ein Amt kann aber auch eine bestimmte Aufgabe bedeuten. So bekleidet der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin das Amt eines Bundeskanzlers/einer Bundeskanzlerin – er bzw. sie erfüllt damit die Aufgaben, die ein/eine BundeskanzlerIn zu erfüllen hat. Er bzw. sie sitzt im Bundeskanzleramt, einem Gebäude im Zentrum von Wien.
Ähnlich verhält es sich mit anderen Aufgaben: Es gibt die Landesregierung eines Bundeslandes und das Amt der Landesregierung. Dort werden jene Aufgaben umgesetzt, für die die Landesregierung zuständig ist.
Wer ein Amt innehat, wird üblicherweise dafür bezahlt. Es gibt aber auch das Ehrenamt bzw. eine ehrenamtliche Tätigkeit. Personen, die ehrenamtlich tätig sind, machen diese Arbeit freiwillig und werden dafür nicht bezahlt.

Ein Amt ist eine Einrichtung
des Staates oder eines Bundeslandes.
Ämter sind dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben des Staates oder der Länder
erledigt werden.
In einem Amt arbeiten Beamtinnen und Beamte.
Es gibt viele verschiedene Ämter.
Zum Beispiel das Sozial-Amt oder das Finanz-Amt.
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Aus dem LEICHTER LESEN Wörterbuch
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Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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