Bürgerinitiative

Eine Bürgerinitiative ist der Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verhinderung oder zur Durchsetzung bestimmter Ziele.
Soll z.B. in einem Ort ein bestimmtes Bauvorhaben durchgeführt werden und mehrere Personen sind dagegen, so können sie eine Bürgerinitiative gründen und gemeinsam gegen dieses Vorhaben auftreten.
Eine Bürgerinitiative kann aber genauso gut zur Durchsetzung eines bestimmten Zieles gegründet werden: Wenn z.B. in einer Gemeinde zu wenige Kindergartenplätze vorhanden sind und die Gemeindevertretung dennoch keine weitere Kindergartengruppe schaffen will, so können jene, die eine neue Kindergartengruppe möchten, eine Bürgerinitiative gründen und damit gemeinsam ihr Interesse mit mehr Nachdruck vertreten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich mit Bürgerinitiativen direkt an den Nationalrat wenden.
Diese Bürgerinitiativen können von allen österreichischen StaatsbürgerInnen ab dem 16. Lebensjahr unterschrieben werden:
www.parlament.gv.at > Parlament erklärt > Beteiligung der BürgerInnen > Parlamentarische Bürgerinitiativen

Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Unterschreiben EU-weit eine Million Menschen aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten eine Initiative, muss die EU-Kommission darauf reagieren. Innerhalb weniger Monate nach Einreichung der Initiative bespricht sie mit den Verantwortlichen für die Initiative den Inhalt und sie informiert u.a. das Europäische Parlament.
www.europa.eu/citizens-initiative


Logo der Initiative „Voters Without Borders“
Logo der Initiative „Voters Without Borders“

Bis September 2021 läuft z.B. die EBI Wählerinnen und Wähler ohne Grenzen – uneingeschränkte politische Rechte für die Bürgerinnen und Bürger der EU.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums