Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Das ist ein Grundsatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel I). Unter Gleichheit versteht man nicht, dass alle gleich aussehen oder sich gleich anziehen, sondern dass alle Menschen grundsätzlich gleichwertig sind. Kein Mensch ist also mehr oder weniger wert als ein anderer.
Der Gleichheitsgrundsatz ist auch in der Bundesverfassung festgeschrieben. Er besagt, dass vor dem Gesetz alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gleich sind und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen sind.
Das war nicht überall und nicht immer so. Lange Zeit gab es unfreie Menschen (z.B. Sklavinnen und Sklaven). In Südafrika wurden bis Mitte der 1990er-Jahre Schwarze diskriminiert. Dort herrschte das System der Apartheid. Schwarze hatten grundsätzlich weit weniger Rechte als Weiße.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums