Gesetz

Die Spielregeln jeder Gesellschaft bezeichnet man als Gesetze. Gesetze werden vom Parlament (der Legislative) beschlossen. Wenn ein Gesetz beschlossen wird, legt das Parlament gleichzeitig fest, ab welchem Tag es in Kraft tritt. Bei manchen Gesetzen ist das unmittelbar nach Abschluss des gesamten Prozesses der Gesetzgebung der Fall, viele treten aber erst am 1. Jänner des darauffolgenden Jahres in Kraft.

Der erste Schritt zu einem Gesetz ist, dass jemand ein Interesse an einem neuen Gesetz hat. Dann werden die Beamten und Beamtinnen des für diese Sache zuständigen Bundesministeriums beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu verfassen. Dieser wird von verschiedenen Stellen begutachtet, d.h., man kann noch Änderungswünsche anbringen. Anschließend kommt der Entwurf in den Ministerrat. Stimmen im Ministerrat alle Regierungsmitglieder zu, so geht der Entwurf in den Nationalrat und wird dort beschlossen. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen, und schließlich bestätigen Bundesregierung und Bundespräsident/Bundespräsidentin, dass das Gesetz beschlossen wurde.

Wird ein Gesetz geändert, spricht man von einer Novelle. Das kann eine Kürzung, Aktualisierung oder Ergänzung sein.

Wenn Gesetze nicht eingehalten werden, kommen Ämter oder Gerichte zum Zug.

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.
Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,
müssen sich an diese Regeln halten.
Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze
für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.
Wenn man die Gesetze nicht befolgt,
kann man bestraft werden.
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Aus dem LEICHTER LESEN Wörterbuch
vom Monitoringausschuss:
www.monitoringausschuss.at/glossar

Rechtsinformationssystem (RIS)
Damit sich alle Bürger und Bürgerinnen auch über die Gesetze informieren können, müssen diese „kundgemacht“ werden. Dazu gibt es das RIS.
www.ris.bka.gv.at


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums