Kinderarbeit

Kinder genießen in unserer Gesellschaft besonderen Schutz. Eine dieser Schutzmaßnahmen besagt, dass Kinder weder für bezahlte noch für unbezahlte Arbeit herangezogen werden dürfen (Kinderrechte-Kinderrechtskonvention).
Dennoch ist es eine Tatsache, dass in manchen Ländern Kinder ausgebeutet werden und gezwungen werden, bestimmte Arbeiten zu verrichten. Wenn wir Baumwollkleidung tragen, muss uns bewusst sein, dass die Ernte auf Baumwollfeldern (z.B. in Usbekistan) auch oft von Kindern gemacht wird. Viele Feuerwerkskörper werden in Indien von Kindern hergestellt. Manche Markenunternehmen reagieren darauf und betonen, dass sie sehr genau prüfen, wie ihre Rohstoffe geerntet oder ihre Produkte gemacht werden.
Als Konsument oder Konsumentin kann man auch darauf achten, dass man Produkte kauft, bei deren Herstellung keine Kinder eingesetzt werden.
Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und andere Organisationen starteten 2019 die Initiative www.kinderarbeitstoppen.at. Gefordert werden verbindliche Gesetze für Herstellungsbedingungen, um ausbeuterischer Kinderarbeit zu bekämpfen.

2021 – International Year for the Elimination of Child Labour
2021 – International Year for the Elimination of Child Labour

2021 ist das Internationale Jahr für die Beseitigung der Kinderarbeit
Es wurde von den Vereinten Nationen beschlossen und wird von einer ihrer Teilorganisationen – der Internationale Arbeitsorganisation – koordiniert.

Das Verbot der Kinderarbeit ist durch verschiedene internationale Vereinbarungen geregelt (z.B. Artikel 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und in Österreich ein Bundesverfassungsgesetz (BVG über die Rechte der Kinder, Artikel 3).
Außerdem ist die Abschaffung der Kinderarbeit ein globales Entwicklungsziel.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums