Kinderrechte/Kinderrechtskonvention

Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz. Selbstverständlich gelten die allgemeinen Menschenrechte auch für Kinder, die Kinderrechte berücksichtigen jedoch die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kindern in besonderem Maß. Das „Wohl der Kinder“ steht im Mittelpunkt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kinder ein Recht auf freie Zeit und Zeit zum Spielen haben. Auch das Recht, die eigene Meinung zu vertreten und mitzuentscheiden, gehört zu den Kinderrechten; genauso wie der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
Deshalb wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Jeder Staat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung, dass diese Rechte auch eingehalten werden.

Österreich hat dieses Abkommen, in dem die Rechte von Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahre) genau festgelegt sind, 1992 unterzeichnet. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern wurde dann im Jänner 2011 vom Parlament beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes berücksichtigt werden muss (Art. 1). Außerdem ist darin die Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung (Art. 6), das Recht auf gewaltfreie Erziehung (Art. 5) oder das Verbot von Kinderarbeit (Art. 3) festgeschrieben.
Das „BVG Kinderrechte“ garantiert allen in Österreich lebenden Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung.
www.kinderrechte.gv.at

Kinderrechte-Stickerbogen
Kinderrechte-Stickerbogen

UN-Kinderrechtskonvention: Einige wichtige Grundrechte
Das Recht auf Gleichheit
Das Recht auf Gesundheit
Das Recht auf Bildung
Das Recht auf Spiel und Freizeit
Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Das Recht auf elterliche Fürsorge
Das Recht auf Betreuung bei Behinderung



kijas: kostenlos, vertraulich, unverbindlich
Eine Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) gibt es in jedem österreichischen Bundesland. kijas vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Sie beraten, helfen und vermitteln. Grundlage für die Arbeit der Kinderanwaltschaften ist die Kinderrechtskonvention, das Ziel ist eine möglichst kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Auf Wunsch der Kinder bzw. Jugendlichen wird auch die Anonymität gewahrt.
www.kinderanwaltschaft.at


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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