Mündigkeit

Mündigkeit bedeutet rechtlich so viel wie Geschäftsfähigkeit. Im übertragenen Sinne bedeutet Mündigkeit Reife oder Verantwortungsbewusstsein. Mündige Bürger und Bürgerinnen sind jene Menschen, die reif sind, mit sich, der Gesellschaft und ihrer Umwelt verantwortungsbewusst umzugehen.
Wenn Jugendliche bereits mit 16 Jahren wählen dürfen, dann geht man davon aus, dass sie die Mündigkeit besitzen, eine politische Entscheidung eigenständig treffen zu können.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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