Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist ein juristischer Begriff. Jemand, der geschäftsfähig ist, kann rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Für Kinder bis 7 Jahre gibt es den Taschengeldparagrafen: Grundsätzlich sind sie zwar gänzlich geschäftsunfähig, aber sie dürfen selbstverständlich ein Eis kaufen. Es geht dabei also um kleine Anschaffungen des täglichen Lebens.
Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind unmündig, sie dürfen aber Geschenke annehmen, die in der Folge keine Kosten verursachen. Sie dürfen daher streng genommen keine Haustiere als Geschenke annehmen, weil daraus Kosten entstehen. (Tiere brauchen Futter und das kostet Geld.)
Mündige Minderjährige sind jene zwischen 14 und 18 Jahren. Sie dürfen Sachen annehmen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen werden (z.B. Geldgeschenke), und sie dürfen bestimmen, was sie damit machen. Haben sie bereits ein eigenes Einkommen, so dürfen sie auch dieses frei verwenden, wenn dadurch ihr Lebensunterhalt nicht gefährdet ist.
Mit 18 Jahren ist man volljährig und voll geschäftsfähig und kann über sein Vermögen selbst verfügen (Mündigkeit).

Österreichs digitales Amt für Jugendliche
Der offizielle Amtshelfer im Internet bietet ausführliche Informationen zum Jugendschutz in den verschiedenen Bundesländern sowie Antworten auf Fragen zu Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch Fragen rund um das Thema Geschäftsfähigkeit. Ob es um Bankgeschäfte oder die Wahl des Wohnortes geht, hier wird beschrieben, wie weit unmündige bzw. mündige Minderjährige jeweils geschäftsfähig sind (Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen).
Weitere Kategorien sind Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Mobilität sowie Rechte und Demokratie.
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Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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