Opposition

Das lateinische Wort opponere heißt auf Deutsch entgegenstellen. Als Opposition wird jene Gruppe von Abgeordneten eines Parlaments bezeichnet, deren Parteien nicht in der Regierung vertreten sind, sie stehen also der Regierung (bzw. der Parlamentsmehrheit) gegenüber.
Die Hauptaufgabe der Opposition ist die Kontrolle der Regierung. In vielen Fällen stimmen die Abgeordneten der Opposition Gesetzesbeschlüssen der Abgeordneten der Regierungsparteien dennoch zu. Wenn die Opposition grundsätzlich gegen alle Vorschläge der anderen Abgeordneten ist, spricht man von Fundamentalopposition.
Stellt sich jemand bei Verhandlungen im Allgemeinen gegen vorgebrachte Vorschläge, so bezeichnet man dieses Verhalten ebenso als Opposition.

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Widerstand, Widerspruch und Gegnerschaft.
Man ist in der Opposition, wenn man gegen eine bestimmte Mehrheit ist.
Im Parlament heißen die Fraktionen, die nicht in der Regierung sind, Opposition.
Die Aufgabe der Opposition ist: Sie soll die Regierung kontrollieren.
Sie soll andere Wege in der Politik aufzeigen.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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