Abgeordneter/Abgeordnete

Weil in einem politischen System nicht alle Menschen alles gemeinsam erledigen können, brauchen wir Abgeordnete. Dies sind Personen, die in verschiedenen Parlamenten sitzen und in erster Linie die Aufgabe haben, Gesetze zu beschließen. Sie werden von politischen Parteien je nach Wahlergebnis in diese Einrichtungen entsandt. In Gemeinden werden Abgeordnete üblicherweise als Gemeinderäte bzw. Gemeinderätinnen bezeichnet.
Grundsätzlich haben Abgeordnete ein freies Mandat. Das bedeutet, dass niemand sie zwingen darf, eine andere als die eigene Meinung zu vertreten. In der Praxis aber herrscht weitgehend die sogenannte Fraktionsdisziplin, d.h., dass bei Abstimmungen in den meisten Fällen die Abgeordneten einer Partei einheitlich abstimmen.
Treten Abgeordnete während einer Legislaturperiode aus einer Partei aus, so bleiben sie als wilde Abgeordnete im Parlament oder sie treten zu einer anderen Partei über.

Politische Entscheidungen können in einem Staat nicht von allen Leuten gemeinsam getroffen werden.
Das sind viel zu viele.
Daher wählen die Bürger und Bürgerinnen Parteien.
Die Parteien stellen Personen als Kandidaten und Kandidatinnen auf.
Nach der Wahl sind die Kandidaten und Kandidatinnen unsere Abgeordneten.

Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt, hat sie viele Abgeordnete.
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Aus: rechtleicht.at/lexikon_neu – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums