Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen sind Personen, die Hilfe in Rechtsfragen leisten. Sie haben eine juristische Ausbildung an einer Universität abgeschlossen, sind also spezialisiert in rechtlichen Angelegenheiten.
Wenn eine Person meint, ungerecht behandelt worden zu sein, so kann sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen, ihre Interessen wahrzunehmen – das bedeutet, ein Mandat zu erteilen. Der Anwalt oder die Anwältin tritt mit diesem Auftrag in Kontakt mit der Gegenseite und versucht, eine Regelung zu erzielen, mit der der Mandant oder die Mandantin zufrieden ist. Manchmal geht das relativ einfach, in vielen Fällen aber nur über ein Gericht.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind in der ÖRAK – Österreichische Rechtsanwaltskammer – zusammengeschlossen. Die Interessenvertretung bietet auch „Erste anwaltliche Auskunft“, das ist ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Rechtslage.
www.rechtsanwaelte.at

Freie Berufe
Was haben Rechtsanwälte, Notarinnen, Apotheker, Ärztinnen, Wirtschaftstreuhänder und Ziviltechnikerinnen gemeinsam? Sie alle gehören zum Berufsstand der sogenannten Freien Berufe.
Diese Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und umfassen mehr als 70.000 freiberuflich Tätige in Österreich. Charakteristisch für den Berufsstand ist, dass es sich vielfach um Tätigkeiten im Interesse der BürgerInnen handelt (Zugang zu medizinischer Versorgung, Zugang zum Recht etc.). Die Freien Berufe haben eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und werden deshalb häufig als „Mittler zwischen BürgerInnen und Staat“ bezeichnet.
www.freie-berufe.at


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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