Mandat

Ein Mandat ist ein Abgeordnetensitz. Abgeordnete werden deshalb oft auch als Mandatare bzw. Mandatarinnen bezeichnet.
Ein Mandat kann aber auch eine bestimmte Aufgabe sein. Wer ein Mandat besitzt, ist berechtigt, etwas Konkretes auszuverhandeln bzw. zu tun. Bei Verhandlungen zwischen Staaten kann die UNO jemandem ein Mandat erteilen. Diese Person oder Delegation ist dann berechtigt, im Namen der UNO zu verhandeln oder Untersuchungen durchzuführen.
Die Bundesregierung kann ebenfalls jemanden beauftragen, in ihrem Namen zu verhandeln – diese Person besitzt dann ein Mandat der Bundesregierung.
Ein Mandat kann aber auch jede Privatperson erteilen: Wenn jemand einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin damit beauftragt, seine oder ihre Interessen in Streitfällen zu vertreten, so erteilt diese Person dem Anwalt bzw. der Anwältin ein Mandat.

Das Wort »Mandat« kommt aus dem Lateinischen und bedeutet »Auftrag«.
Die Abgeordneten erhalten von den Wählern und Wählerinnen das Mandat, sie zu vertreten.
Das bedeutet, sie bekommen den Auftrag, sie zu vertreten.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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